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| Wer wird gefördert? |
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Gefördert werden Schülerinnen und Schüler der 11. bzw. 12. Klassenstufen, die bedürftig sowie leistungsfähig und außerdem auch außerunterrichtlich engagiert sind. Ein Stipendium enthält z. Zt. folgende Leistungen:
Für die Vergabe der Stipendien, über die der Vorstand der J. und E. Frauendorfer-Förderstiftung entscheidet, müssen die folgenden Bedingungen erfüllt werden:
Da eine Förderung von mindestens zwei Jahren angestrebt wird, bitten wir um Bewerbungen von Schüler/innen der derzeitigen Kassenstufe 10 an Gymnasien und der derzeitigen Klassenstufe 11 an Stadtteilschulen und Beruflichen Gymnasien. Die vollständigen Bewerbungsunterlagen müssen bis zum 01.04. eines jeden Jahres bei der Stiftungsverwaltung eingegangen sein. |