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Stiftungsgründung / -zweck |

Das Hamburger Rechtsanwalts-Ehepaar Emerentia Ludovika und Joseph Frauendorfer hat bereits zu Lebzeiten vereinbart, nach ihrem Ableben eine Stiftung zu gründen, um bedürftige und begabte Schülerinnen und Schüler aus den allgemeinbildenden Schulen Hamburgs finanziell zu unterstützen und ihnen die Möglichkeit zu geben, die allgemeine Hochschulreife (Abitur) zu erreichen.
Nach dem Tode der Eheleute Frauendorfer im Jahre 1985 wurde der Testamentsvollstrecker - Rechtsanwalt Heinz KAHL - beauftragt, den Wunsch der Verstorbenen umzusetzen.
So entstand im Jahre 1986 die neu gegründete J. UND E. FRAUENDORFER-FÖRDERSTIFTUNG. |
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Die Stiftung wird von einem Vorstand verwaltet, der aus fünf Personen besteht:
- Frau Klink: Juristin in der Rechtsabteilung der Behörde für Schule und Berufsbildung
- Herr Dr. Keuffer: Stiftungsvorsitzender; Direktor des Landesinstituts für Lehrerbildung und Schulentwicklung
- Herr Natusch: Schulleiter des Wirtschaftsgymnasiums St. Pauli
- Frau Rüssmann: stellvertretende Stiftungsvorsitzende; Abteilungsleitung für die Grund-, Haupt-, Real- und Sonderschulen in der Behörde für Schule und Berufsbildung
- Frau Thomas-Tschirschnitz: Schulleiterin des Hansa-Kolleg
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- Frau Schwarz: Amt für Verwaltung der Behörde für Schule und Berufsbildung
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Die Stiftungskoordination |
- Ivo Hartung: Landesinstitut für Schulentwicklung und Lehrerbildung
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